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Herrschaft, örtliche Verwaltung und Demographie des äußersten Westens des tibetischen Hochlandes: Rechtsdokumente aus Purig und Spiti. Teil 2: Spiti

Erschienen am 01.01.2016
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783038091288
Sprache: Deutsch
Umfang: 284
Format (T/L/B): 27.0 x 40.0 cm

Beschreibung

In dem vorliegenden zweiten Band mit Urkunden aus Spiti werden ausschliesslich Dokumente bearbeitet und ausgewertet, die aus der Urkundensammlung von no-no bSod-nams dbang-´dus, dem heutigen Oberhaupt einer Adelsfamilie aus dem Ort sKyid-gling in Spiti stammen. Zwar konnte ich während meines Aufenthaltes in Spiti im Mai/Juni 2015 auch Dokumente in den Klöstern von Brag-mkhar und Ki sowie in dem Ort Han-se photographieren, doch handelte es sich dabei im Wesentlichen um Schriftstücke, die mehr rezenter Natur waren und die für die Geschichte von Spiti vor 1842, dem Jahr des Untergangs des ladakhischen Königreiches, keine Relevanz besassen. Normalerweise pflege ich in meinen Arbeiten die vorgelegten Ergebnisse nicht in einer Zusammenfassung in einer Einleitung vorwegzunehmen. In diesem Fall möchte ich aber in Hinblick auf den zweiten Hauptteil des vorliegenden Buches insofern eine Ausnahme machen, als ich die Ergebnisse über die historische Rolle, welche die Adelsfamilie von sKyid-gling im 18. Jahrhundert und in den ersten vier Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in Spiti spielte, hier noch einmal kurz zusammenfassen möchte. Hintergrund hierfür ist das für mich überraschende Ergebnis, dass eine wichtiger Teil der in der Urkundensammlung von no-no bSod-nams dbang-´dus aufgefundenen Herrscherurkunden nach den nachfolgend vorgelegten, sehr eingehenden Untersuchungen als Fälschungen zu bewerten sind. Diese Fälschungen attestierten den Vorstehern der Adelsfamilie von sKyid-gling eine besondere politische Vormachtstellung innerhalb der Gruppe der örtlichen, nicht von aussen (Ladakh) delegierten Amtsträger in der politischen Verwaltung von Spiti. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die obersten örtlichen Machthaber in Spiti die vom ladakhischen Königshof entsandten mKhar-dpon („Burgvogte“) waren, die in der Burg von Brag-mkhar residierten. In der Regel wurden zwei Personen mit dieser Amtsbezeichnung vom Königshof entsandt. dPal-le, der letzte mKhar-dpon von Spiti, wurde im Jahr 1840 vom König Kun-dga´ rnam-rgyal nach Spiti geschickt. Die Aufgabenbereiche dieser mKhar-dpon waren unter anderem die äussere Sicherheit, die Sicherstellung der Ablieferung von Abgaben an den Königshof und im Bereich der inneren Sicherheit die Rechtsprechung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedienten sie sich natürlich örtlicher Verwal-tungsstrukturen, die wiederum hierarchisch organisiert waren. Im Vertrag von Vaṃ-le (Gergan, S. 469) aus dem Jahr 1753 tritt als einer der Signatare eine Person mit dem Namen bSod-nams bstan-´dzin auf, dessen politische Stellung als spyi-ti rgan-mangs ´go-pa „Vorsteher der rGan(-pa) und des Volks von Spiti“ umschrieben wird. Bei dieser Person handelt es sich zweifelsfrei um einen Vorstand der Adelsfamilie von sKyid-gling. Luciano Petech und Yannick Laurent bezeichnen das Amt dieser Vorsteher der Adelsfamilie von sKyid-gling als „Governor“, wobei sie offenbar diesen Begriff als Interpretation von No-no bzw. Ga-ga als Amtsbezeichnung verstehen. Christian Jahoda spricht sogar von einem „office of the no-no.“ Lassen wir den heutigen Gebrauch dieser Titel und ihre eventuelle Verwendung während der britischen Kolonialzeit in Spiti ausser Acht, so ist für die Zeit vor 1842 festzustellen, dass no-no und ga-ga nichts weiter waren als die Beinamen von Adligen in Ladakh und Spiti, wobei mit no-no ein jüngerer und mit ga-ga ein älterer Adliger tituliert wurde. Insofern wechseln diese Bezeichnungen bei den Erwähnungen von ein und derselben Person in verschiedenen Dokumenten. Gleichwohl erscheint es mir unter Beachtung dieser Bemerkungen unbedenklich zu sein, im Folgenden generell die Vorstände dieses Adelshauses als „No-no von sKyid-gling“ zu bezeichnen, da sich diese Bezeichnung offenbar inzwischen in Spiti eingebürgert hat. Die beiden ältesten, urkundlich erwähnten Vorstände des Adelshauses von sKyid-gling aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, nämlich Kun-dga´ chos-´phel (~ ga-ga Chos-´phel ~ jo Phyos-phel ~ Chol-spel ~ Chom-spel ~ Chom-´phel) und der schon erwähnte bSod-nams bstan-´dzin werden als Destinatäre in mehreren echten Urkunden des Königs Nyi-ma rnam-rgyal erwähnt. Hiernach hatten beide das Amt eines rGya-pa inne, welches schon von ihren Vorfahren ausgeübt wurde. Welche Funktionen damit verbunden waren, habe ich anhand der vorliegenden Urkunden weiter unten (S. 94) beschrieben. Das Amt des rGya-pa war verbunden mit der Ge-währung von speziellem Landbesitz und der Freistellung von den als Khral bezeich-neten Steuern sowie von Transportdienstleistungen. Allerdings betraf diese Freistel-lung nicht die Bon-Abgaben. Als der Deputy commissioner Philip Henry Egerton 1863 nach Spiti reiste, wurde er dort von (no-no ~ spyi-ti´i no-no ~ ga-ga) bsKal-bzang (~ Kulsung ~ sKal-bzang) empfangen. bsKal-bzang gehörte dem Adelshaus von sKyid-gling an und spielte, wie wir aus den Dokumenten der Jahre 1839 und 1840 entnehmen können, in Spiti in dieser Zeit eine herausragende politische Rolle. Seine Position in jener Zeit war zweifelsfrei mit der seines Vorfahrens aus dem 18. Jahrhundert bSod-nams bstan-´dzin vergleichbar. Als Egerton sich in Brag-mkhar aufhielt, erschien ein junger Mann aus dem sPrin-Tal namens Tshe-ring, der offenbar Ansprüche auf das Amt eines mKhar-dpon von Spiti erhob und diese mit einer ladakhischen Herrscherurkunde belegte, die in einem Me-spre-Jahr ausgefertigt worden war. Dieser junge Mann war offenkundig der Nachfahre von bsTan-´dzin chos-´phel, dem nach Hay (S. 449) im sPrin-Tal das Dorf Gu-gling als Jagir gehörte. Nehmen wir an, dass die vorgelegte Urkunde echt war und eine Amtsernennung durch den König von Ladakh beinhaltete, so kommt angesichts der politischen Unruhen in Ladakh zwischen 1834 und 1842 nur das Jahr 1776 als Ausfertigungszeitpunkt in Frage. Nun ist es bemerkenswert, dass das wichtigste Privileg der vorliegenden gefälschten Herrscherurkunden die angebliche Ernennung der Vorstände der Adelsfamilie von sKyid-gling zum Vertreter (ngo-tshab) der mKhar-dpon von Spiti war. Diese Position wurde in keiner der vorliegenden echten Urkunden aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts erwähnt. Des Weiteren fällt auf, dass für die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts und für die nachfolgende Zeit bis in die 30er Jahre des 19. Jahrhunderts keine Konfir-mationsurkunden vorliegen, die den Fortbestand der politischen Machtstellung der Vorstände der Adelsfamilie von sKyid-gling bestätigen. Dies ist insofern ungewöhnlich, als der Nachweis solcher Bestätigungen durch Urkunden bei einem Herrscherwechsel im gesamten tibetischen Hochland einschliesslich Ladakh wesentlich für den Fortbestand zugestandener Rechte war. Für den Zeitraum zwischen 1800 und 1834 finden sich mehrere Urkunden, die drei Amtsträger erwähnen, die in die Gruppe der höchsten Amtsträger von Spiti einzuordnen sind. Der wichtigste von diesen ist no-no mKhan, der auch von Trebeck erwähnt wird. Er wird auch mit den Beinamen ga-ga und ngos-tshab ga-ga aufgeführt. Der letztgenannte Titel ngos-tshab (No-no 26) „Vertreter“, mit dem er im Jahr 1834 in dem Dokument No-no 26 neben dem mKhar-dpon namens Ra-yim khan genannt wird, belegt, dass er das Amt des Vertreters eines mKhar-dpon innehatte. Mit dem gleichen Titel (ngo-tshab) wird er als Entscheidungsträger in einem Rechtsentscheid aus dem Jahr 1820 (No-no 48) neben dem mKhar-dpon erwähnt. Dieser Rechtsentscheid wurde pikanter Weise zugunsten einer Person gefällt, die als Kyi-gling ga-ga Sa-pi (~ Sa-bhi) aufgeführt ist. Dies zeigt, dass no-no mKhan nicht aus dem Haus der Adligen von sKyid-gling stammte und letztere ihm offenbar untergeordnet waren. Das Dokument No-no 48 belegt allerdings auch, dass die Adligen von sKyid-gling 1820 weiterhin die Vorrechte eines rGya-pa besassen und somit über besondere Eigentumsrechte und Steuerprivilegien verfügten. In einer Herrscherurkunde des Königs Tshe-dpal don-grub rnam-rgyal aus dem Jahr 1819 tritt der gleiche Adlige mit der Bezeichnung Gyi-ling gi no-no Sa-bhi als Destinatär auf, dem bestimmte Eigentumsrechte an Landbesitz übertragen wurden. In der Publicatio dieser Urkunde werden neben den mKhar-dpon auch die pauschal genannt, die als Vertreter (ngo-tshab ´dug-mi) der mKhar-dpon fungierten. Auch dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass eben dieses Amt nicht von Vertretern der Familie aus sKyid-gling ausgeübt wurde. Übrigens hatte no-no mKhan nach den Darlegungen von Trebeck schon vor 1819 als „manager of the district“ Spiti fungiert. Über die Herkunft von no-no mKhan gibt uns eine Herrscherurkunde des Königs Tshe-dpal don-grub rnam-rgyal aus dem Jahr 1831 (No-no 28) Auskunft. In dieser Urkunde wird no-no mKhan als Destinatär mit dem Namen gu-ling gyi no-no mKhan aufgeführt. No-no mKhan stammte somit aus Gu-gling im sPrin-Tal. Er war der Vater des oben erwähnten bsTan-´dzin chos-´phel aus Gu-gling und der Grossvater von Tshe-ring, der gegenüber Egerton vergeblich versuchte, seine ererbte und durch eine ladakhische Herrscherurkunde belegte Stellung als Vertreter der mKhar-dpon von Spiti geltend zu machen. Übrigens gibt es noch eine Person, die am den Beginn des 19. Jahrhunderts als Vertreter der mKhar-dpon von Spiti fungierte. In einem Schreiben des Königs Tshe-dpal don-grub rnam-rgyal aus dem Jahr 1811 (No-no 17) wird in der Adresse ein mkhar-dpon ngo-tshab Bhai neben den „Ältesten“ (rgan) und sonstigen Führungskräften (´go-yod) aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass der mkhar-dpon ngo-tshab Bhai der unmittelbare Vorgänger von ga-ga mKhan war und ebenfalls aus Gu-ling im sPrin-Tal stammte. Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass offenkundig schon im Erde-Affe-Jahr 1776 die Vorstände der Adelsfamilie von sKyid-gling als „Vorsteher der rGan(-pa) und des Volks von Spiti“ entmachtet wurden und ihre Führungsrolle von den No-no aus dem im sPrin-Tal gelegenen Ort Gu-gling mit der Funktion von Vertretern (ngo-tshab) der mKhar-dpon übernommen worden ist. Nach 1834 war es dann no-no bsKal-bzang aus sKyid-gling der unter anderem mittels gefälschter Herrscherurkunden des Königs Nyi-ma rnam-rgyal die Führungsrolle als oberster Entscheidungsträger in Spiti für die Adelsfamilie aus sKyid-gling zurückgewinnen konnte. Wie wir aus zahlreichen Urkunden aus den Jahren 1839 und 1840 entnehmen können, wurde dieses Ziel der Entmachtung der No-no von Gu-ling spätestens 1839 erreicht. Diese Führungsrolle in Spiti konnte von den No-no von sKyid-gling bis in die Zeit der englischen Kolonialherrschaft fortgeführt werden. Es stellt sich an dieser Stelle abschliessend die Frage, ob insbesondere für die ge-fälschten Urkunden No-no 4, 5, 6, 12 und 13 teilweise echte Urkunden als Vorlagen gedient haben, die man für die gewünschten politischen Ziele umgestaltet hat. Ich halte dies sogar für wahrscheinlich. Insofern verweise ich auf meine Bemerkung, die weiter unten auf S. 100 zu lesen ist: „Es fällt auf, dass derjenige, der die Niederschrift dieser gefälschten Urkunde veranlasst hat, mit dem Wortlaut der Formeln ladakhischer Urkunde sehr gut vertraut war. Allerdings enthält der vorliegende Text eine Unzahl von mehr als ungewöhnlichen Schreibfehlern, so dass ich hieraus folgere, dass der Text in grosser Eile einem Schreiber mündlich diktiert worden ist, der die Orthographie des klassischen Tibetischen nicht einmal ansatzweise beherrschte und dessen Schriftkenntnisse inferior waren.“ Gleichwohl ist es mir unmöglich zu entscheiden, welche Teile dieser Dokumente aus vorliegenden echten Urkunden übernommen wurden. Dies gilt insbesondere leider auch für die Schlussprotokolle von No-no 4 und No-no 6, zumal das im Schlussprotokoll von No-no 5 enthaltene Datum, welches 1676 entspricht, nicht korrekt sein kann. Insofern scheiden alle diese Dokumente für die Darstellung der politischen Geschichte Spitis für die Zeit, in der sie angeblich ausgefertigt wurden, aus.

Inhalt

Einleitung IX Dokumente aus Spiti 1 1 Die No-nos von sKyid-gling zwischen 1842 und 1947 2 2 Wurde Spiti als südwestlichster Aussenposten des Tibetischen Grossreiches gegründet? Vorarbeiten für eine historische Karte von Spiti 13 2.1 sPrin: Der Gemeindeverband (Koṭhī) des Pin-Tales 18 Tabelle 1: Orte von sPrin 18 Tabelle 2: Haushalte von sPrin nach Dörfern geordnet 30 Tabelle 3: Prozentuale Veränderung der Bon-Abgaben zwischen 1845 und 1851 für sTang-ti 32 Tabelle 4: Prozentuale Veränderung der Bon-Abgaben zwischen 1845 und 1851 für Bar 32 Tabelle 5: Prozentuale Anteile der Khang-chen-Haushalte am Steueraufkommen von sPrin 33 Tabelle 6: Unterschiedliche Verteilung des Vermögens in sPrin und dKar-rtse 33 Tabelle 7: Prozentuale Anteile aller Haushalte am Steueraufkommen von sPrin 39 Tabelle 8: Unterschiedliche Verteilung des Vermögens in sPrin und dKar-rtse unter Berücksichtigung der Khang-chung-Haushalte 39 2.2 Der Gemeindeverband (Koṭhī) Bar-cig 39 Tabelle 9: Orte von Bar-cig 39 Tabelle 10: Haushalte von Bar-cig nach Dörfern geordnet 40 Tabelle 11: Prozentuale Anteile der Khang-chen-Haushalte am Steuerauf- kommen von Bar-cig 47 Tabelle 12: Vergleich der Verteilung des Vermögens der Khang-chen-Haushalte in sPrin und Bar-cig 47 Tabelle 13: Unterschiedliche Verteilung des Vermögens in sPrin und Bar-cig unter Berücksichtigung der Khang-chung-Haushalte 47 2.3 Der Gemeindeverband (Koṭhī) gShams (Sham) 47 Tabelle 14: Orte von Sham 47 Tabelle 15: Haushalte von Sham nach Dörfern geordnet 61 Tabelle 16: Prozentuale Anteile der Khang-chen-Haushalte am Steuerauf- kommen von Sham 63 Tabelle 17: Vergleich der Verteilung des Vermögens der Khang-chen-Haushalte in sPrin und Sham 64 Tabelle 18: Unterschiedliche Verteilung des Vermögens in sPrin und Sham unter Berücksichtigung der Khang-chung-Haushalte 64 2.4 Der Gemeindeverband (Koṭhī) sTod-pa 64 Tabelle 19: Orte von sTod-pa 64 Tabelle 20: Haushalte von sTod-pa nach Dörfern geordnet 64 Tabelle 21: Zahl der Haushalte, Steueraufkommen und Einwohner pro Koṭhī 84 Tabelle 22: Prozentuale Anteile der Khang-chen-Haushalte am Steueraufkommen von sTod-pa 84 Tabelle 23: Vergleich der Verteilung des Vermögens der Khang-chen-Haushalte in sPrin, Bar-cig, Sham und sTod-pa 85 Tabelle 24: Unterschiedliche Verteilung des Vermögens in sPrin, Bar-cig, Sham, sTod-pa und dKar-rtse (1813) unter Berücksichtigung der Khang- chung-Haushalte 85 2.5 Der Gemeindeverband (Koṭhī) Chos-gzhis 85 Tabelle 25: Chos-gzhis-Orte 85 Tabelle 26: Haushalte der Chos-gzhis nach Dörfern geordnet 85 Tabelle 27: Prozentuale Anteile der Khang-chen-Haushalte am Steueraufkommen der Chos-gzhis 91 Tabelle 28: Prozentuale Anteile aller Haushalte am Steueraufkommen der Chos-gzhis 91 Tabelle 29: Vergleich der Verteilung des durchschnittlichen Vermögens der Chos-gzhis-Haushalte (Khang-chen) mit dem Vermögen der vier Koṭhīs sPrin, Bar-cig, Sham und sTod-pa 91 Tabelle 30: Vergleich der Verteilung des Vermögens zwischen allen Chos-gzhis-Haushalten einerseits und allen Haushalten der vier Koṭhīs sPrin, Bar-cig, Sham und sTod-pa andererseits 91 2.6. Zusammenfassung der Auswertung der Steuer-Listen 1-3 91 3 Die No-nos von sKyid-gling zwischen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und 1842 92 3.1 Die gefälschten Dokumente No-no 4, 5, 6, 12 und 13 92 3.1.1 Das Dokument No-no 4. Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal aus dem Jahr 1686 98 3.1.1.1 Edition des Textes der Urkunde No-no 4 108 3.1.1.2 Übersetzung der Urkunde No-no 4 108 3.1.1.3 Kommentar zur Urkunde No-no 4 108 3.1.2 Das Dokument No-no 5. Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal aus dem Jahr 1676 121 3.1.2.1 Edition des Textes von Urkunde No-no 5 121 3.1.2.2 Übersetzung der Urkunde No-no 5 122 3.1.2.3 Kommentar zur Urkunde No-no 5 122 3.1.3 Das Dokument No-no 6. Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal aus dem Jahr 1688 123 3.1.3.1 Edition des Textes von Urkunde No-no 6 123 3.1.3.2 Übersetzungsversuch von No-no 6 131 3.1.3.3 Kommentar zur Urkunde No-no 6 133 3.1.4 Kopie einer Petition des Klosters sKyes dGe-´phel und einer dazu gehörenden ´Go-mchan-Urkunde (No-no 15) 133 3.1.4.1 Edition des Textes von Urkunde No-no 15 139 3.1.4.2 Übersetzung von Urkunde No-no 15 140 3.1.4.3 Kommentar zur Urkunde No-no 15 140 3.1.5 Gefälschte Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal, datiert in das Jahr 1711 (No-no 13) 141 3.1.5.1 Edition des Textes von Urkunde No-no 13 141 3.1.5.2 Übersetzung des Textes von Urkunde No-no 13 146 3.1.5.3 Kommentar zur Urkunde No-no 13 147 3.1.5.3.1 Ein örtlicher Rechtsentscheid (chad-yig) aus dem Jahr 1768 zu einem Rechtsstreit zwischen Li-sdang und den Jo von sKyid-gling über Steuerabgaben (No-no 19 und No-no 27) 147 3.1.5.3.1. 1 Textedition des Rechtsentscheides No-no 19 153 3.1.5.3.1.2 Übersetzung des Rechtsentscheides No-no 19 154 3.1.5.3.2 Ein örtlicher Rechtsentscheid (chad-yig) zu einem Rechtsstreit zwischen La-ra und dem ga-ga Chos-´phel von sKyid-gling über die Nutzung von Berggebieten (No-no 10) 155 3.1.5.3.2.1 Textedition des Rechtsentscheides No-no 10 157 3.1.5.3.2.2 Übersetzung des Rechtsentscheides No-no 10 158 3.1.6 Gefälschte Herrscherurkunde, datiert in das Jahr 1770 (No-no 12) 158 3.1.6.1 Textedition des Dokuments No-no 12 162 3.1.6.2 Übersetzung des Dokuments No-no 12 162 3.1.7 Zusammenfassender Kommentar zu den gefälschten Dokumenten aus Spiti 163 3.2 Kun-dga´ chos-´phel, der rGya-pa von sKyid-gling (zwischen 1710 und ca. 1726) 164 3.2.1 Eine Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal für ga-ga Kun-dga´ chos-´phel aus dem Jahr 1710 (No-no 11) 164 3.2.1.1 Textedition des Dokuments No-no 11 165 3.2.1.2 Übersetzung des Dokuments No-no 11 165 3.2.2 Eine Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal für ga-ga Kun-dga´ chos-´phel aus dem Jahr 1711 (No-no 7) 165 3.2.2.1 Textedition des Dokuments No-no 7 169 3.2.2.2 Übersetzung des Dokuments No-no 7 169 3.3 bSod-nams bstan-´dzin, der rGya-pa von sKyid-gling zwischen 1727 und dem Beginn der 50er Jahre des 18. Jahrhunderts 170 3.3.1 Eine Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal für bSod-nams bstan-´dzin aus dem Jahr 1727 (No-no 8) 170 3.3.1.1 Textedition des Dokuments No-no 8 170 3.3.1.2 Übersetzung des Dokuments No-no 8 170 3.3.2 Eine Herrscherurkunde des Königs Nyi-ma rnam-rgyal für bSod- nams bstan-´dzin aus dem Jahr 1730 (No-no 9) 172 3.3.2.1 Textedition des Dokuments No-no 9 172 3.3.2.2 Übersetzung des Dokuments No-no 9 172 3.3.3 Ein Erlass des Königs bKra-shis rnam-rgyal von Purig für Amtsträger in Spiti aus dem Jahr 1748 (No-no 14) 174 3.3.3.1 Textedition des Dokuments No-no 14 174 3.3.3.2 Übersetzung des Dokuments No-no 14 174 3.4 Die Periode zwischen den 60er und 90er Jahren des 18. Jahrhunderts 174 3.4.1 Eine Herrscherurkunde des Königs Tshe-brtan rnam-rgyal aus dem Jahr 1785 (No-no 16) 176 3.4.1.1 Textedition des Dokuments No-no 16 176 3.4.1.2 Übersetzung des Dokuments No-no 16 180 3.4.2 Ein Rechtsentscheid aus dem Jahr 1783 zu einem Streit zwischen Phu-khrug aus Ka-ze und bKra-shis dpal-ldan (No-no 24) 180 3.4.2.1 Textedition des Dokuments No-no 24 185 3.4.2.2 Übersetzung des Dokuments No-no 24 185 3.4.3 Ein Rechtsentscheid aus dem Jahr 1768 zu einer Gebietsübertragung durch die Einwohnerschaft von Ka-ze (~ bKa´-zes) an den za-phug-pa sPu-drug (~ Bu-khrug ~ Phu-khrug) (No-no 32) 186 3.4.3.1 Textedition des Rechtsentscheids No-no 32 190 3.4.3.2 Übersetzungsversuch des Rechtsentscheids No-no 32 191 3.5. Die No-nos von Spiti zwischen dem 1. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts und ca. 1834: ga-ga mKhan, no-no Sa-bhi und ngo-tshab Bhai 191 3.5.1 Eine rechtliche Zustimmung aus dem Jahr 1806 zu einem Gebietsverkauf von Seiten des bKra-shis tshe-ring aus Ka-ze an ga-ga mKhan (No-no 22) 194 3.5.1.1 Textedition der rechtlichen Zustimmung No-no 22 195 3.5.1.2 Übersetzung der rechtlichen Zustimmung No-no 22 195 3.5.2. Rechtsverbindliche Erklärung des Verwaltungsamtes (gnyer-tshang) des Klosters mTho-lding zum Wegfall bestimmter Transportdienstleistungen von Seiten der No-no von sKyid-gling (No-no 23) 196 3.5.2.1 Textedition der Erklärung No-no 23 196 3.5.2.2 Übersetzung der Erklärung No-no 23 200 3.5.3 Ein Erlass des Königs Tshe-dpal don-grub rnam-rgyal aus dem Jahr 1811 zu einem Einfall der Gorkha in Bashahr (No-no 17) 200 3.5.3.1 Textedition des Erlasses No-no 17 204 3.5.3.2 Übersetzung des Erlasses No-no 17 204 3.5.4 Erlass eines ladakhischen Königs mit der Ankündigung der Entsendung von Truppen nach einem Einfall von Truppen aus Bashahr (No-no 18) 205 3.5.4.1 Edition des Erlasses No-no 18 207 3.5.4.2 Übersetzung des Erlasses No-no 18 207 3.5.5. Eine Herrscherurkunde des Königs Tshe-dpal don-grub rnam-rgyal aus dem Jahr 1819 (No-no 20) 208 3.5.5.1 Edition der Herrscherurkunde No-no 20 211 3.5.5.2 Übersetzung der Herrscherurkunde No-no 20 212 3.5.6 Ein Erlass des Schatzmeisters (bka´-mdzod) des ladakhischen Königshofes aus dem Jahr 1819 zur Übertragung des Besitzes von bKra-shis tshe-ring aus Ka-ze an den sKyid-gling no-no Sa-bhi (No-no 33) 212 3.5.6.1 Edition des Erlasses No-no 33 213 3.5.6.2 Übersetzung des Erlasses No-no 33 213 3.5.7. Örtlicher Rechtsentscheid zur Übertragung des Landbesitzes von bKra-shis tshe-ring aus Ka-ze an den sKyid-gling no-no (~ ga-ga) Sa-bhi (~ Sa-pi) aus dem Jahr 1820 (No-no 48) 214 3.5.7.1 Edition des Rechtsentscheids No-no 48 214 3.5.7.2 Übersetzung des Rechtsentscheids No-no 48 214 3.5.8 Zustimmungserklärung (gan-tshigs) der drei „Ältesten“ (rgan-gsum) von Spiti aus dem Jahr 1820 zur Übereignung des Landbesitzes von bKra-shis tshe-ring an den ga-ga Sa-bhi von sKyid-gling (No-no 47) 218 3.5.8.1 Textedition der Zustimmungserklärung No-no 47 218 3.5.8.2 Übersetzung der Zustimmungserklärung No-no 47 218 3.5.9 Vertrag (gan-rgya) zwischen dem no-no Sa-bhi und den Einwohnern von Ka-ze (~ Ga-ze) aus dem Jahr 1820 über die Abgabenfreistellung des No-no (No-no 29) 222 3.5.9.1 Textedition des Vertrags No-no 29 222 3.5.9.1 Übersetzung des Vertrags No-no 29 222 3.5.10 Herrscherurkunde des Königs Tshe-dpal don-grub rnam-rgyal ausgefertigt 1831 für den no-no mKhan von Gu-ling (No-no 28) 225 3.5.10.1 Textedition der Herrscherurkunde No-no 28 226 3.5.10.2 Übersetzung der Herrscherurkunde No-no 28 226 3.5.11 Gemeinsamer Rechtsentscheid des mkhar-dpon ga-ga Ra-yim khan, des ngo-tshab ga-ga Khan, der drei „Ältesten“ (rgan-gsum) und des Do-ga-che von Spiti über die Bon-Abgaben für zwei verlassene Haushalte aus dem Jahr 1834 (No-no 26) 226 3.5.11.1 Textedition des Rechtsendscheids No-no 26 228 3.5.11.2 Übersetzungsversuch des Rechtsendscheids No-no 26 228 3.6. bsKal-bzang, der No-no von sKyid-gling in der Zeit des Untergangs des ladakhischen Königreichs (1835-1842) 228 3.6.1 Sendschreiben eines ladakhischen Würdenträgers aus dem Jahr 1839 an no-no bsKal-bzang, den Do-ga-che und die „Ältesten“ von Spiti (No-no 25) 228 3.6.1.1 Edition des Sendschreibens No-no 25 232 3.6.1.2 Übersetzung des Sendschreibens No-no 25 232 3.6.2 Erlass des Königs Kun-dga´ rnam-rgyal vom 10. April 1840, ausgefertigt aus dem Anlass seiner Ernennung zum König von Ladakh und Baltistan (No.-no 37) 233 3.6.2.1 Textedition von No-no 37 234 3.6.2.2 Übersetzung von No-no 37 237 3.6.3. Aus Skardu (sKar-mdo) gesandter Erlass von Zorawar Singh für no-no bsKal-bzang und an andere Amtsträger von Spiti vom 27. Mai 1840 (No-no 39) 237 3.6.3.1 Textedition von No-no 39 237 3.6.3.2 Übersetzung von No-no 39 238 3.6.4 Erlass von Zorawar Singh für no-no bsKal-bzang und an andere Amtsträger von Spiti vom 24. Mai.1840 (No-no 38) 238 3.6.4.1 Textedition von No-no 38 242 3.6.4.2 Übersetzung von No-no 38 242 3.6.5 Erlass des Königs Kun-dga´ rnam-rgyal für no-no bsKal-bzang und andere Amtsträger von Spiti vom 3. Juni 1840 (No-no 34) 243 3.6.5.1 Textedition von No-no 34 243 3.6.5.2 Übersetzung von No-no 34 243 3.6.6 Erlass des Königs Kun-dga´ rnam-rgyal für die mKhar-dpon und andere Amtsträger von Spiti vom 1. August 1840 zum Verbot der direkten Lieferungen von Wolle aus Westtibet über die Aussengrenzen von Ladakh (No-no 21) 243 3.6.6.1 Textedition des Erlasses No-no 21 247 3.6.6.2 Übersetzung des Erlasses No-no 21 247 3.6.7 Erlass des Königs Kun-dga´ rnam-rgyal für no-no bsKal-bzang und andere Amträger von Spiti vom 28. August 1840 (No-no 41) 248 3.6.7.1 Textedition des Erlasses No-no 41 251 3.6.7.2 Übersetzung des Erlasses No-no 41 251 3.6.8 Auf den 3. September 1840 datierte Mitteilung für den Blon-po von Me-ru und Amtsträger von Spiti mit der Übersetzung eines Schreibens von Zorawar Singh (No-no 35) 251 3.6.8.1 Textedition von No-no 35 253 3.6.8.2 Übersetzung von No-no 35 253 3.6.9 Sendschreiben des königlichen Schatzmeisters mGon-po an dPal-le, den mKhar-dpon von Spiti, vom 26. Oktober 1840 (No-no 42) 253 3.6.9.1 Textedition des Sendschreibens No-no 42 258 3.6.9.2 Übersetzung des Sendschreibens No-no 42 258 3.6.10 Schreiben eines Thāna-dār aus Kha-la-rtse an den mkhar-dpon dPal-le, an no-no bsKal-bzang und andere Amtsträger von Spiti vom 26. Oktober 1840 (No-no 49) 260 3.6.10.1 Texteditionvon No-no 49 260 3.6.10.2 Übersetzung von No-no 49 260 3.6.11 Urkunde über einen generellen, aus dem Anlass des Thronwechsels verkündeten Schuldenerlass (sho-yig) des Königs Kun-dga´ rnam-rgyal vom 24. November 1840 (No-no 31) 260 3.6.11.1 Texteditionvon No-no 31 262 3.6.11.2 Übersetzung von No-no 31 263 Anhang: Verpflichtungserklärung der Vertreter von sTod und gShams in Spiti zur Rückgabe ihres Landes an den König von Ladakh (No-no 43) 263 Verzeichnis von Dokumenten der Urkundensammlung von No-no bSod- nams-dbang-´dus 266 Literaturverzeichnis 273 Index 275

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